Anzugsordnung

1. Übungen, Lelstungsprüfung und Einsätze:

Feuenvehrdienstleistende tragen den Feuerwehrschutzanzug „Bayern 2000“ bestehend aus Jacke und Latzhose, Feuerwehrhelm mit Nackenschutz, Feuerwehrsicherheitsstiefel und Feuenvehrschutzhandschuhe. Feuerwehranwärter unter 18 Jahren tragen anstelle des „Bayern 2000“ den Jugendschutzanzug. Feuerwehranwärter unter 16 Jahren tragen zusätzlich den orangenen Jugendfeuerwehrhelm.
Anstelle des Schutzanzuges „Bayern 2000“ kann auch der alte Schutzanzug „Bayern 2“ getragen werden. Je nach Einsatzbedingungen ist der jeweilige Schutzanzug durch weitere persönliche Schutzausrüstung zu ergänzen.

2. Unterrichte:

Diese können zukünftig in Zivilkleidung besucht werden.

3. Vereinsversammlungen und Festbesuche:

Feuerwehrdienstleistende tragen den Feuerwehrdienstanzug bestehend aus dunkelblauem Dienstrock, schwarzer Diensthose, dunkelblauer Schirmmütze, hellblauem Diensthemd, Feuerwehrbinder, schwarzen Strümpfen und schwarzen Schuhen. Feuerwehranwärter und Feuerwehrfrauen tragen anstelle der Schirmmütze ein dunkelblaues Schiffchen.

4. Kirchliche Anlässe und Trauerfeiern:

Feuenvehrdienstleistende tragen den Dienstanzug wie unter 3.. zusätzlich wird die Koppel und anstelle der Schirmmütze der Feuerwehrhelm ohne Nackenschutz getragen. Feuerwehranwärter und Feuerwehrfrauen tragen den Dienstanzug wie unter 3.. 5. Fahnenabordnung: Die Fahnenabordnung trägt zu allen Anlässen den Dienstanzug wie unter 4.. weiße Koppel mit Schulterriemen bei Fahnenbegleitung bzw. Fahnenköcher und weiße Fünffingerhandschuhe mit Stulpen bei Fahnenträger.

6. Allgemeines:

Lassen es die Wetterverhältnisse zu, so kann nach vorheriger Bekanntgabe einheitlich auf Dienstrock, Binder bzw. Helm verzichtet werden.

Auf Einheitlichkeit, tadellosen Sitz und einwandfreien Zustand der Dienstkleidung ist zu achten.

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Von Bürgern für Bürger.